Token / Redemption
Rechte und Einlösungsoptionen des Inhabers
Einführung
Jeder Inhaber von Edelcoins hat ein Miteigentumsrecht an einem Korb von Metallen, die im Lagerhaus gelagert werden. Die Metalle werden zum Nutzen der Inhaber von Edelcoins aufbewahrt. Die folgenden Informationen fassen die Rechte der Inhaber von Edelcoins zusammen und erklären, wie Inhaber von Edelcoins ihre Edelcoins gegen die zugrunde liegenden Metalle oder Bargeld einlösen können.
Rechte der Inhaber von Edelcoins
Edelcoin ist ein Zahlungs- und Vermögenswert-Token nach Schweizer Recht, der den Erwerbern/Nutzern die folgenden Rechte einräumt:
- Das Miteigentumsrecht an der zugrunde liegenden Warenreserve
- Das Recht, den Edelcoin über die Blockchain-Plattform und -Infrastruktur an andere Nutzer zu übertragen
- Das Recht, die Münzen an jeder anerkannten/angemeldeten Börse, die Edelcoin listet, gegen verfügbare Paare zu verkaufen
- Das Recht, die Münzen gegen die zugehörigen Metalle einzulösen - gemäss den Umtauschbedingungen/-möglichkeiten
Einlösung von Edelcoins
Es gibt drei Einlöseszenarien für Inhaber von Edelcoins (Optionen 1-3).
•Option 1: Einlösung der zugrunde liegenden Metalle - Inhaber von Edelcoins können von der EdelSwiss AG die Aushändigung eines Eigentumstitels gegen Übergabe von Edelmünzen in Höhe des Eigentumstitels verlangen. Das Lagerhaus wird die durch den Eigentumstitel repräsentierte Menge an Metallen gegen Vorlage des Eigentumstitels freigeben.
Alternativ zu Option 1 können die Inhaber von Edelcoins die Unterstützung des Einlösungsvermittlers gegen eine Gebühr in Anspruch nehmen, indem sie einen Einlösungsvermittlungsvertrag abschliessen (Optionen 2 und 3):
•Option 2: Einlösung der zugrunde liegenden Metalle in bar - Inhaber von Edelcoins mit einer Menge an Edelcoins, die einen Eigentumstitel darstellen, können den Einlösungsvermittler mit der Abwicklung des Eigentumstitels und der Organisation des Verkaufs der Metalle beauftragen. Die Inhaber von Edelcoins erhalten den Verkaufserlös abzüglich einer Gebührenkomponente.
•Option 3: Einlösung der zugrunde liegenden Metalle in bar nach Bündelung der Einlösungsanteile - Die Inhaber von Edelcoins, die nicht über Edelcoins in Höhe von genau einem Eigentumstitel, aber mindestens über einen vom Einlösungsvermittler festgelegten Betrag verfügen, können den Einlösungsvermittler bitten, die Einlösungsanteile verschiedener Inhaber von Edelcoins zu bündeln. Sobald die Einlösungsanteile in dem Wert gebündelt wurden, der mindestens einem Eigentumstitel entspricht, wird der Einlösungsvermittler mit den gleichen Schritten wie in Option 2 beschrieben fortfahren und den Verkaufserlös abzüglich einer Gebührenkomponente an die Inhaber der Edelcoins anteilig zu ihren eingelösten Edelcoins verteilen.
Neben den oben genannten Optionen 1-3 haben die Inhaber von Edelcoins auch die Möglichkeit, Waren mit den Edelcoins zu erwerben:
•Einkauf von Waren mit Edelcoins - Als Alternative zum Einlösen der Edelcoins (siehe Optionen 1-3 oben) können Inhaber von Edelcoins gleichwertige Waren in der Edelcoin Boutique kaufen.
Alle Szenarien unterliegen den Schweizer Geldwäschereibestimmungen und KYC-Prüfungen.
Übersicht der Exit-Szenarien für Edelcoins
Übersicht über die Mindesteinlösungsbeträge
Für weitere Informationen und die Einleitung des Einlösungsverfahrens wenden Sie sich bitte an ir@edelcoin.com