Token / Redemption
Rechte und Einlösungsoptionen des Inhabers
Einführung
Jeder Inhaber von Edelcoins hat ein Miteigentumsrecht an einem Korb von Metallen, die im Lagerhaus gelagert werden. Die Metalle werden zum Nutzen der Inhaber von Edelcoins aufbewahrt. Die folgenden Informationen fassen die Rechte der Inhaber von Edelcoins zusammen und erklären, wie Inhaber von Edelcoins ihre Edelcoins gegen die zugrunde liegenden Metalle oder Bargeld einlösen können.
Rechte der Inhaber von Edelcoins
Edelcoin ist ein Zahlungs- und Vermögenswert-Token nach Schweizer Recht, der den Erwerbern/Nutzern die folgenden Rechte einräumt:
- Das Miteigentumsrecht an der zugrunde liegenden Warenreserve
- Das Recht, den Edelcoin über die Blockchain-Plattform und -Infrastruktur an andere Nutzer zu übertragen
- Das Recht, das Token in verfügbaren Währungspaaren an jeder anerkannten/verbundenen Börse zu verkaufen, an der Edelcoin gehostet wird
- Das Recht, Token-bezogene Metalle einzukaufen - gemäß den Bedingungen/Umwandlungsmöglichkeiten
Übersicht der Exit-Szenarien für Edelcoins
Verschiedene Exit-Szenarien für Edelcoins:
Ohne Unterstützung des Einlösungsvermittlers:
Mit Unterstützung des Einlösungsvermittlers:
Der Edelcoin-Inhaber erhält die zugrunde liegenden Metalle:
Der Edelcoin-Inhaber erhält Bargeld oder Waren von der Edelcoin-Boutique:
Option 1:
Der Edelcoin-Inhaber beantragt die Übergabe eines Eigentumstitels (oder mehrerer) gegen Überweisung der entsprechenden Menge Edelcoins. Die Eigentumstitel werden dann im Lagerhaus vorgelegt, um die zugrunde liegenden Metalle zu erhalten.
Option 1:
Nicht verfügbar
Option 4:
Der Edelcoin-Inhaber kann mit Edelcoins in der Edelcoin Boutique Waren von gleichem Wert erwerben.
Option 2 und 3:
Der Einlösungsvermittler unterstützt den Edelcoin-Inhaber beim Einlösungsprozess, indem er die Eigentumstitel verwaltet, den Verkauf und den Transport der Metalle organisiert und den Verkaufserlös verteilt. Darüber hinaus kann der Einlösungsvermittler die Einlösungsanteile bündeln.
Übersicht über die Mindesteinlösungsbeträge
Die Mindesteinlösungsbeträge sind wie folgt:
Option 1:
Einlösung der Metalle mit Unterstützung des Einlösungsvermittlers:
Einlösung der Metalle ohne die Hilfe des Einlösungsvermittlers:
Option 4:
Der Einlösungsvermittler unterstützt den Einlösungsprozess und bündelt die Einlösungsanteile:
Option 2:
Der Einlösungsvermittler unterstützt nur im Einlösungsprozess:
Option 3:
Der Einlösungsvermittler unterstützt den Einlösungsprozess und bündelt die Einlösungsanteile:
Edelcoins in Höhe von mindestens einem Eigentumstitel (oder mehreren).
Edelcoins in Höhe von mindestens einem Eigentumstitel (oder mehreren).
Der Einlösungsvermittler legt den Mindesteinlösungsbetrag fest. Bitte wenden Sie sich an die unten angegebene E-Mail-Adresse, um weitere Informationen über den Mindesteinlösungsbetrag zu erhalten.
Menge der Ware in der Edelcoin Boutique mit dem niedrigsten Wert.
Für weitere Informationen und die Einleitung des Einlösungsverfahrens wenden Sie sich bitte an ir@edelcoin.com